AK Erfolg: Freistromtage

9. März 2010 at 9:38 vormittags 1 Kommentar

Die AK OÖ hat bei der LinzAG und der EnergieAG erreicht, dass HaushaltskundInnen der beiden Energieversorger eine Milderung der seit 1.1. erfolgten Strompreiserhöhung erhalten.
Wir alle erhalten – wenn wir bis Ende März einen entsprechenden Antrag stellen – drei Freistromtage (= Jahresverbrauch:365×3) bei der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Besonders erfreulich finde ich es, dass sozial Bedürftige ein ganzes Freistrommonat erhalten.
Wir begrüßen diesen Erfolg der AK OÖ und leiten diese Information – die ja noch kaum einer Zeitung zu entnehmen war – gerne an unsere Mitglieder und FreundInnen weiter, damit möglichst viele in den Genuss dieser (wenn auch für sozial nicht bedürftige eher geringen) Ersparnis kommen.
Über die Homepage der AK OÖ kann unter     HIER      der Antrag auf die drei Freistromtage über jeden Internetzugang gestellt werden
Die Informationen der AK OÖ und das Antragsformular fügen wir an – bitte diese Information und das Antragsformular auch an jene weiter zu geben, die über kein Email verfügen – wir sollten auch allen unseren Bekannten und vor allem den sozial Bedürftigen – die ja kaum über Email oder Internet-Zugang verfügen – die Möglichkeit geben, an dieser von der AK erreichten Milderung der Strompreiserhöhung teilzuhaben.

                                                                       “FreistromTAGE” für alle
Was bekommen Konsument/-innen?
o Alle Haushaltskund/-innen von Energie AG und Linz AG bekommen einmalig im Jahr 2010 drei zusätzliche Freistromtage im Jahr.
o Diese Freistromtage sind nic
ht drei bestimmte Tage, sondern drei Durchschnittstage, die von der Jahresrechnung abgezogen werden.
o Die Freistromtage sind nicht an eine Vertragsbindung gekoppelt – jeder Haushaltskunde kann sie bekommen.
o Der Rabatt liegt je nach Höhe der Rechnung bis zu 15 Euro im Jahr.
Wie kommen Konsument/-innen zu ihren „Freistromtagen“?
o Die Freistromtage bekommen Sie, indem Sie formlos Ihren Energieversorger (Linz AG oder Energie AG) kontaktieren. Sie brauchen dazu KEIN besonderes Antragsformular – einfach anrufen, E-Mail schreiben oder ein formloses Blatt Papier mit Name, Adresse und Kundennummer beim Energieversorger und dem Vermerk „Bitte die AK-Freistromtage“ faxen bzw. schicken genügt. Die AK hat für Sie ein Online-Formular (getrennt für Linz AG und Energie AG), mit dem der Antrag auch gleich verschickt wird.“
o Wichtig für den Antrag ist, die Kundennummer anzugeben.
o Die AK nimmt selbst keine Anträge entgegen. Ihr Antrags-Formular wird direkt an Ihren Stromlieferanten weitergeleitet.

“FreistromMONAT“ für sozial Bedürftige
Was bekommen sozial Bedürftige?
Sozial Bedürftige bekommen im Jahr 2010 einmalig einen Freistrommonat angeboten. Dieser Monat ist ein Durchschnittsmonat (ein Zwölftel der Jahresrechung), der von der Jahresrechnung abgezogen wird. Der Rabatt entspricht in etwa der gesamten Strompreiserhöhung oder sogar etwas mehr.
Nachweis sozialer Bedürftigkeit
Der Sozialtarif ist an den Bezug einer bestehenden sozialen Beihilfe gebunden. Nur wer einen der folgenden sozialen Beihilfen bezieht, bekommt das Freistrommonat. Jede Beihilfe ist mit einem Nachweis (Kopie) verbunden, der beim Energieversorger vorgelegt werden muss:
OÖ. Wohnbeihilfe:
Nachweis ist der Bescheid des Landes OÖ, dass die Wohnbeihilfe von … bis bezogen wird. Dieser Bescheid kommt per Post an die Bezieher/-innen. Das Land Oberösterreich informiert alle Bezieher/-innen per Brief, der gleichzeitig auch die Bestätigung des Bezugs der Wohnbeihilfe ist und (nach Eintragen der Kundennummer) an den betreffenden Energieversorger weitergeschickt werden kann.

OÖ. Heizkostenzuschuss:
Der Betrag wird nach Bewilligung von der Gemeinde einfach überwiesen, es gibt keine Bestätigung. Der Nachweis ist daher der Kontoauszug.

Auch wer Sozialhilfe bekommt, hat (außer in einzelnen Ausnahmefällen) den Heizkostenzuschuss dabei. Nachweis ist die Bestätigung der Wohnsitzgemeinde oder des Sozialhilfeverbandes, dass Sozialhilfe bezogen wird. Diese wird den Bezieher/-innen zugeschickt. Die Stadt Linz informiert alle Bezieher/-innen per Brief, der gleichzeitig auch die Bestätigung des Bezugs der Sozialhilfe ist und (nach Eintragen der Kundennummer) an den betreffenden Energieversorger weitergeschickt werden kann.

Ausgleichszulage zur Pension:
Die Ausgleichszulage wird automatisch angewiesen. Nachweis ist die Verständigung über die Pensionshöhe, die allen Pensionsbezieher/-innen mit Jahreswechsel zugeschickt wurde. In dieser ist die Ausgleichszulage ausgewiesen. Alternativ stellt die PVA auf Anfrage eine solche Bestätigung nachträglich aus (Telefon 05 03 03 zum Ortstarif aus ganz Österreich).
Wie wird der „Freistrommonat“ beantragt?
o Der Nachweis muss mit Angabe der Kundennummer (handschriftlich vermerkt reicht) an die betreffenden Energieversorger gefaxt oder per Briefpost geschickt werden.
o Die AK stellt ihre Faxgeräte zum Faxen des Antrags zur Verfügung
o Die AK nimmt selbst keine Anträge entgegen.

Beachten Sie
Ihr Antrag muss bis spätestens 31. März 2010 bei Ihrem Stromlieferanten eingetroffen sein!
Keinen Freistrommonat gibt es …
o wenn Bezieher/-innen keine Kund/-innen von Energie AG oder Linz AG sind bzw. der Antrag keinem Kunden zugeordnet werden kann (wichtig: Name, Adresse, Kundennummer)
o wenn Sie keinen Haushalts-Basistarif haben (z.B. nur Zusatztarif oder Gewerbetarif)

Eintrag abgelegt unter Gewerkschaftsinfo. Tags: .

E+E Schiwochenende 2010 An die Staats- und Regierungschefs der G20

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  • 1. Neues aus der Blogosphäre :: März’10 « eBetriebsrat  |  14. April 2010 um 2:34 nachmittags

    [...] Im Blog des Betriebsrats der E+E Elektronik kann man lesen, dass die Arbeiterkammer Oberösterreichs zur Milderung der Strompreiserhöhung Freistromtage und für sozial schlechter gestellte gar einen Freistrommonat erreicht hat: “Wir begrüßen diesen Erfolg der AK OÖ und leiten diese Information – die ja noch kaum einer Zeit…“ [...]

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